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Corona Krise & staatliche Liquiditätshilfen
Die Corona-Krise spitzt sich auch in Deutschland immer mehr zu. Um die Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen und die Bevölkerung zu schützen, greift die Politik zu immer drastischeren Maßnahmen. Die Maßnahmen der Regierungen führen nicht nur zu einer Schließung von öffentlichen Einrichtungen, sondern auch viele private Unternehmen jeglicher Größe müssen sich auf eine Schließung einstellen oder wurden bereits zur Schließung gezwungen. Eine Übersicht über die betroffenen Bereiche finden Sie hier.
Viele der betroffenen Unternehmen stehen nun vor der Frage, wie die mit der Schließung/Einschränkung des Betriebs verbundenen wirtschaftlichen Einbußen kompensiert werden können. Der Bund und die Länder haben weitreichende Maßnahmen angekündigt, um Unternehmen mit ausreichender Liquidität zu versorgen, damit diese die Krise erfolgreich durchstehen können. Nachfolgend wollen wir Ihnen einen Überblick über den von Bund und Ländern beschlossenen Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen zur Abfederung der Auswirkungen des Corona-Virus geben.
– Erleichterung des Zugangs zu Kurzarbeitergeld: Zukünftig soll es u.a. genügen, wenn 10% (statt vormals 30%) der Arbeitnehmer von einem Arbeitsausfall betroffen sind. Außerdem werden Sozialversicherungsbeiträge vollständig von der Bundesagentur für Arbeit erstattet.
Mehr Informationen zum Bezug von Kurzarbeitergeld finden Sie hier.
– Steuerliche Liquiditätsmaßnahmen: In steuerlicher Hinsicht soll es erleichterte Voraussetzungen zur Stundung von Steuerzahlungen, zur Senkung von Vorauszahlungen und einen Verzicht auf steuerliche Vollstreckungsmaßnahmen geben.
Weitere Informationen und FAQ finden Sie hier.
Das Bayerische Landesamt für Steuern stellt bereits ein Antragsformular zur zinslosen Stundung und Herabsetzung von Steuervorauszahlungen zur Verfügung, dass Sie hier finden.
Zudem empfiehlt es sich, frühzeitig Kontakt zu ihrem Finanzamt und steuerlichen Berater aufzunehmen, um die Möglichkeiten steuerlicher Entlastungsmaßnahmen zu eruieren.
– Finanzierungshilfen der KfW: Die bestehenden KfW-Programme werden gelockert, insbesondere Risikoübernahmen erhöht und die Instrumente auch für Großunternehmen geöffnet. Weitere Informationen hierzu werden zeitnah von den zuständigen Stellen bekannt gegeben.
– Bürgschaftsbanken: Bei den Bürgschaftsbanken wird der Bürgschaftshöchstbetrag verdoppelt und zudem die Regularien angepasst, um die Liquiditätsbereitstellung zu beschleunigen. Weitere Informationen hierzu werden zeitnah von den zuständigen Stellen bekannt gegeben.
– Sonderprogramme: Für Unternehmen, die krisenbedingt nicht ohne Weiteres Zugang zu den bestehenden Förderprogrammen haben, soll es zusätzliche Sonderprogramme geben, die momentan bei der EU-Kommission zur Genehmigung angemeldet wurden. Weitere Informationen hierzu werden zeitnah von den zuständigen Stellen bekannt gegeben.
– Sondermaßnahmen der Bundesländer: Auch die Länderregierungen und Kommunen haben Sofortprogramme für die regionalen Betriebe angekündigt, deren Inhalte nach und nach veröffentlicht werden.
Die bayerische Staatsregierung hat bereits ein Soforthilfeprogramm in Höhe von 10 Mrd. Euro verabschiedet, das ab kommenden Freitag ausgezahlt werden soll. Gewerblich Tätige und Freiberufler mit weniger als 250 Arbeitnehmern und einer Betriebsstätte in Bayern, bei denen die Corona-Krise einen Liquiditätsengpass verursacht hat, erhalten einen Sofortzuschuss in Höhe von bis zu 30.000 Euro. Die genaue Höhe richtet sich nach dem erlittenen Liquiditätsengpass und der Anzahl an Mitarbeitern (bis zu 5 Beschäftigte max. 5.000 Euro, bis zu 10 Beschäftigte max. 7500 Euro, bis zu 50 Beschäftigte max. 15.000 Euro, bis zu 250 Beschäftigte max. 30.000 Euro).
Weitere Informationen zur bayerischen Soforthilfeprogramm „Soforthilfe Corona“, insbesondere auch den Antrag, das Verfahren und die Zuständigkeiten finden Sie hier.
Parallel bereitet das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) zur Unterstützung der von der Bundesregierung verabschiedeten Liquiditätshilfen eine gesetzliche Regelung zur Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für den Zeitraum bis zum 30.09.2020 vor. Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht soll etwaige durch die Corona-Krise verursachte Insolvenzen vermeiden, weil die von der Bundesregierung beschlossenen Liquiditätshilfen nicht rechtzeitig bei den Unternehmen ankommen. Voraussetzung für die Aussetzung soll sein, dass der Insolvenzgrund auf den Auswirkungen der Corona-Epidemie beruht und dass aufgrund einer Beantragung öffentlicher Hilfen bzw. ernsthafter Finanzierungs- oder Sanierungsverhandlungen eines Antragspflichtigen begründete Aussichten auf Sanierung bestehen. Darüber hinaus soll eine Verordnungsermächtigung für das BMJV für eine Verlängerung der Maßnahme höchstens bis zum 31.03.2021 vorgeschlagen werden.
Für Unternehmen gilt es jetzt rechtzeitig zu handeln und unmittelbar die erwartete Unternehmensentwicklung im Hinblick auf Liquiditäts- und Umsatz- und Ertragssituation zu analysieren. Dazu gehört auch sich mit den oben dargestellten Hilfen auseinanderzusetzen und entsprechende Anträge vorzubereiten.
Sollten Sie Unterstützung im Bereich Unternehmensplanung und Krisenmanagement brauchen, steht Ihnen das MDIS-OS Team mit Rat und Tat zur Seite. Wir unterstützen Sie gerne mit unserer langjährigen Erfahrung u.a. in den Bereichen Reorganisation/Restrukturierung und Entwicklung von (integrierten) Unternehmensplänen. Zur kurzfristigen Lösung von Liquiditätsschwierigkeiten unterstützen wir Sie auch bei der Erlangung der von Bund und Länder angekündigten öffentlichen Förderhilfen.
Sprechen Sie uns an, denn jede Krise ist auch die Chance zu einer Veränderung!
Im Übrigen wünschen wir Ihnen und uns ein schnelles Ende der Krise und deren Auswirkungen.
Wir halten Sie auf dem Laufenden und informieren über weitere relevante wirtschaftliche Neuigkeiten in Zusammenhang mit der Corona-Krise sowie etwaigen staatlichen Hilfen.
Unser Fachbeitrag zum Download:
Die nächsten Tage beschäftigen wir uns mit dem Thema „Coronavirus: Krisenmanagement im Unternehmen“. Alle Beiträge gesammelt können Sie bereits im Download lesen, welcher Ihnen kostenfrei zur Verfügung steht.
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